Was ist die Ersatzversorgung?

Sie ist eine Art Notfall-Versor­gung, falls der eigent­lich geplante Ener­gie­ver­trag nicht zustande kommt oder aufge­löst wird.

Sie tritt also immer dann in Kraft, wenn es keinen normalen Ener­gie­ver­sor­gungs­ver­trag gibt und der soge­nannte Grund­ver­sorger eingreifen muss. Den Grund­ver­sorger haben wir schon mal erklärt – dabei handelt es sich um den Ener­gie­lie­fe­ranten mit den meisten Kunden in einer Stadt bzw. einem Landkreis.

Wenn man irgendwo neu einzieht und sich keinen spezi­ellen Versorger sucht, landet man in der Grund­ver­sor­gung.

Wenn der eigent­lich geplante Versorger nicht die Strom­lie­fe­rung über­nehmen kann, landet man in der Ersatz­ver­sor­gung.

Wie wird die Ersatz­ver­sor­gung geregelt?

Im Para­graph 38 des Ener­gie­wirt­schafts­ge­setzes (EnWG) wird die Ersatz­ver­sor­gung mit Energie relativ klar vorge­geben: wenn es keinen regu­lären Versor­gungs­ver­trag gibt, dann wird der Verbrau­cher im Rahmen der Ersatz­ver­sor­gung beliefert.

Wie kommt es dazu, dass man keinem regu­lären Vertrag zuge­ordnet wird?

Wenn man zum Beispiel online einen Liefe­ran­ten­wechsel durch­führen möchte – alle Daten im Kunden­portal des Versor­gers eingibt – aber die Anmel­dung bei diesem neuen Lieferanten aus irgend­wel­chen Gründen nicht erfolg­reich abge­schlossen wird.

Dabei kann schon viel beim Prozess des Liefe­ran­ten­wech­sels schief gehen. Mehr dazu erfahrt ihr in späteren Beiträgen.

Genauso gut kann es sein, dass der bishe­rige Ener­gie­ver­sorger den Vertrag kurz­fristig beendet. Zum Beispiel aufgrund relativ hoher Rech­nungs­schulden. Wenn man sich nicht recht­zeitig um einen neuen Versor­gungs­ver­trag geküm­mert hat, dann fällt man in die Ersatzversorgung.

Es könnte auch passieren, dass der bishe­rige Ener­gie­ver­sorger gar keine Kunden mehr belie­fern kann oder darf. Zum Beispiel weil er insol­vent geht oder weil der Netz­be­treiber den soge­nannten Liefe­ran­ten­rah­men­ver­trag kündigt. Oder weil der Bilanz­kreis­ver­trag mit diesem Versorger gekün­digt wird. Das passiert, wenn ein Ener­gie­lie­fe­rant seinen Pflichten im Markt nicht nach­kommt, selbst seine Rech­nungen nicht zahlt, etc.

Im Para­graph 3 der Nieder­span­nungs­an­schluss­ver­ord­nung (Strom) und der Nieder­druck­an­schluss­ver­ord­nung (Gas) wird gere­gelt, das ein Versorger vom Netz­be­treiber gekün­digt werden kann und damit die bishe­rigen Kunden alle­samt in die Ersatz­ver­sor­gung fallen.

Da die Ersatz­ver­sor­gung wie ganz oben erwähnt eine Art Notfall-Vertrag ist, endet sie auto­ma­tisch. Entweder weil man einen neuen Liefer­ver­trag mit einem Ener­gie­ver­sorger abge­schlossen hat. Oder weil sie spätes­tens nach drei Monaten ausläuft und zu regu­lären Grund­ver­sor­gung wird.

In der Ersatz­ver­sor­gung gelten für Haus­halts­kunden geson­derte Preise, die mit der Grund­ver­sor­gung über­ein­stimmen. Dazu findet sich mehr im Para­graph 36 des Ener­gie­wirt­schafts­ge­setzes. Die erhöhten Preise für die Grund- und Ersatz­ver­sor­gung müssen trans­pa­rent im Internet veröf­fent­licht werden.

Warum ist das teurer?

Der Tarif für die Grund- und Ersatz­ver­sor­gung ist immer teurer als ein normaler, übli­cher Ener­gie­ver­sor­gungs­tarif. Der Grund­ver­sorger hat immer ein paar unvor­her­seh­bare Bedin­gungen, die in der Kalku­la­tion bedacht werden müssen.

Im oben benannten Beispiel der Insol­venz eines Ener­gie­ver­sor­gers, fallen ja von heute auf morgen alle Kunden in die Ersatz­ver­sor­gung. Für diese Kunden wurden ja bisher keine Ener­gie­mengen erzeugt bzw. einge­kauft – das muss jetzt kurz­fristig nach­ge­holt werden und ist im Groß­handel / an der Börse oft recht teuer.

Daher kann hier kein beson­ders güns­tiger Tarif ange­setzt werden. Die Mehr­kosten im Einkauf und der plötz­liche Prozess­auf­wand müssen einkal­ku­liert werden.

Weitere Einzel­heiten der Ersatz­ver­sor­gung werden im Para­graph 3 der  Strom­grund­ver­sor­gungs­ver­ord­nung bzw. Gasgrund­ver­sor­gungs­ver­ord­nung geregelt.

Den konkreten Hinter­grund­pro­zess der Ersatz­ver­sor­gung zwischen Netz­be­trei­bern und Versor­gern bespre­chen wir in einem der nächsten Beiträge.