Der Grund­ver­sorger für Strom oder Gas – wer ist das eigentlich?
Es handelt sich dabei immer um das Ener­gie­un­ter­nehmen, welches in einem Netz­ge­biet die meisten Haus­halts­kunden belie­fert.

Was ist ein Netz­ge­biet?
Dabei handelt es sich um ein geogra­phisch abgrenz­bares Gebiet, welches von einem Strom­netz­be­treiber bzw. Gasnetz­be­treiber verwaltet und bewirt­schaftet wird.
Das Ganze basiert auf der Konzes­si­ons­ver­gabe: das bedeutet, dass eine Gemeinde oder ein Land­kreis das Recht zum Bau von Strom- oder Gaslei­tung an einen Netz­be­treiber übergibt.
Dieser ist dann für diese Region zuständig.

Und der Ener­gie­ver­sorger mit den meisten Kunden in dieser Region ist wiederum der soge­nannte Grund­ver­sorger.

Grund­ver­sor­gung bedeutet unter anderem: wenn ich in eine Wohnung einziehe und ich verbrauche das erste Mal Strom, dann bin ich auto­ma­tisch Kunde in der Grundversorgung.

In der Ener­gie­wirt­schaft geht es zu großen Teilen um die kauf­män­ni­sche Zuord­nung von Ener­gie­mengen. Daher müssen wir vom ersten Moment des Strom­ver­brau­ches an einen verant­wort­li­chen Ener­gie­ver­sorger zuordnen. Solange sich der Kunde also nicht vorher schon um einen bestimmten Versor­gungs­ver­trag geküm­mert hat, landet er auto­ma­tisch bei dem Grundversorger.

Die entspre­chende Rege­lung findet sich schon im Ener­gie­wirt­schafts­ge­setz. Mit der 2005 in Kraft getre­tenen Novelle wurde die eben beschrie­bene Grund­ver­sor­gung und außerdem die Ersatz­ver­sor­gung einge­führt. Bei der Ersatz­ver­sor­gung geht es darum, dass man einem Lieferanten zuge­ordnet wird, wenn der bishe­rige Vertrag abge­bro­chen wird.

Die Grund­ver­sor­gung ist ein poten­ziell über Jahre hinweg laufender Vertrag. Die Ersatz­ver­sor­gung nur ein kurz­fris­tiger Notfallvertrag.

Der Grund­ver­sorger wird alle drei Jahre neu bestimmt: wir hatten 2009, 2012, 2015 und wieder Mitte 2018 den Berech­nungs-Stichtag. Zum ersten Juli des entspre­chenden Jahres wird über die Daten des Netz­be­trei­bers gemessen, welcher Versorger im Netz­ge­biet die meisten Kunden beliefert.

Das ist im Regel­fall ein Stadt­werk oder ein Regio­nal­ver­sorger, manchmal auch einer der großen Ener­gie­kon­zerne. Eben das Unternehmen, was zuletzt die meisten Kunden vor Ort über­zeugen konnte.

Diese Auszäh­lung wird dann  bis zum September des entspre­chenden Jahres veröf­fent­licht. Dann kann inner­halb eines Monates von Wett­be­wer­bern Beschwerde einge­legt werden – wenn zum Beispiel zwei unter­schied­liche Ener­gie­un­ter­nehmen fast gleich viele Kunden vor Ort belie­fern. Anschlie­ßend würde es über die Landes- oder Bundes­re­gu­lie­rungs­börden eine konkrete Auszäh­lung und Fest­le­gung geben. Der neue Grund­ver­sorger über­nimmt mit Wirkung zum 01.01. des nächsten Jahres seine Rolle.

Die letzte Neuver­gabe zum Januar 2019 läuft noch bis Dezember 2021.
Also wird Mitte 2021 wieder ein Stichtag zur Bemes­sung des Grund­ver­sor­gers in jedem Netz­ge­biet anstehen und dann womög­lichzum Januar 2022 ein neuer Grund­ver­sorger bestimmt oder der bishe­rige Liefe­rant bestätigt.

Was passiert mit den Kunden, wenn ein Grund­ver­sorger wech­selt? Die bishe­rigen Grund­ver­sor­gungs-Kunden bleiben bei ihrem Versorger, aber erhalten einen ganz normalen Strom­tarif-Vertrag. Sie wandern nicht auto­ma­tisch zum neuen Grund­ver­sorger rüber.

Nur alle neuen Kunden würden im jewei­ligen Netz­ge­biet zum neuen Grund­ver­sorger kommen.

Die Rahmen­be­din­gungen der Grund­ver­sor­gung sind in der Strom- und Gasgrund­ver­sor­gungs­ver­ord­nung bestimmt. Es müssen Versor­gungs­be­din­gungen und Preise trans­pa­rent veröf­fent­licht werden. Kunden können nicht abge­lehnt werden – jeder muss versorgt werden – aber dafür ist der Grund­ver­sor­gungs­tarif eben immer etwas teurer. Gleich­zeitig gibt es in der Grund­ver­sor­gung keine langen Vertrags­bin­dungen – man kann immer inner­halb von zwei Wochen zu einem selbst gewählten Versorger wechseln.

Diese Rahmen­be­din­gungen geben folgendes Bild: als Grund­ver­sorger hat man jede Menge garan­tierte Kunden (weil der Groß­teil eben keinen Versorger beim Umzug und co. aktiv wählt), aber es können eben auch jeder­zeit neue Kunden unge­plant zuge­ordnet werden und bishe­rige Kunden sehr schnell zu einem anderen Versorger wech­seln. Das macht die güns­tige Beschaf­fung von Ener­gie­mengen prak­tisch unmög­lich. Und genau deswegen sind die Grund­ver­sor­gungs­ta­rife immer etwas teurer.