Beim Liefe­ran­ten­wechsel geht es um den Wechsel des Ener­gie­ver­sor­gers für eine Verbrauchs­stelle. Der Kunde sucht sich einen neuen Versorger, schließt zum Beispiel im Internet den Vertrag ab und nun folgt der Lieferantenwechsel.

Der Prozess kann im Hinter­grund recht komplex werden. Das bekommt der Kunde im Regel­fall gar nicht mit und so wollen wir in diesem Beitrag für etwas mehr Klar­heit sorgen.

In der deut­schen Ener­gie­wirt­schaft kann man sich prin­zi­piell komplett frei für den eigenen Ener­gie­ver­sorger entscheiden. Und die Auswahl ist recht groß, denn sowohl im Strom-, als auch Gas-Markt gibt es heute etwa eintau­send verschie­dene Anbieter. Die Beto­nung liegt dabei auf heute. Noch vor wenigen Jahr­zehnten sah man sich in Deutsch­land nämlich mit einer Mono­pol­struktur konfron­tiert. Je nachdem wo man wohnte, gab es nur genau einen Versorger: den regio­nalen Betreiber der Kraft­werke und Strom­lei­tungen. Das war in der Vergan­gen­heit immer genau ein Unternehmen.

Nun sollte aber ein freier und wett­be­werb­li­cher Markt geschaffen werden. Dafür hat man das Ener­gie­un­ter­nehmen in verschie­dene Rollen getrennt und damit alle Strom­erzeuger und Versorger mitein­ander in Konkur­renz gesetzt. Einzig die Netz­be­treiber verfügen immer noch über eine Art Monopol: die Strom­lei­tungen. Dabei handelt es sich um ein geschlos­senes System – die Betreiber sind aber gezwungen, alle Erzeuger und Versorger diskri­mi­nie­rungs­frei gleich zu behandeln.

So wurde es möglich, dass ein Anwohner in Kiel ein Versor­gungs­un­ter­nehmen aus seiner Region, aber auch aus Bayern, Sachsen oder sonst irgendwo wählen kann. Kunden können sich frei entscheiden, mit wem sie einen Vertrag abschließen wollen. Die Hinter­gründe sind unter dem Begriff Unbund­ling nochmal genauer erklärt.

Warum sollte man den Lieferanten wechseln?

Mit der Wahl kommt die Qual. Von welchem Versorger soll man sich nun belie­fern lassen? Der Liefe­rant muss beson­ders günstigoder ein nach­hal­tiger Ökostrom­ver­sorger sein. Womög­lich geht es dem Kunden um regio­nale Iden­ti­fi­ka­tion und Vertrauen, sodass ein Stadt­werk beson­ders in Frage kommt. Oder es geht dem Kunden um weitere Dienst­leis­tungen und Ange­bote, die eben nur ein bestimmter Versorger bieten kann.

Die Entschei­dung ist getroffen und der Kunde gibt im Inter­net­portal die eigenen Verbrauchs­daten ein – meis­tens Post­leit­zahl und erwar­teter Jahres­ver­brauch. Der Kunde wählt einen vorge­schla­genen Tarif und schließt die Bestel­lung mit seinen Kunden­daten ab. Hier wird es schon wichtig, dass die soge­nannten Stamm­daten inklu­sive Strom­zäh­ler­nummer korrekt sind. Diese werden anschlie­ßend im Liefe­ran­ten­wechsel-Prozess benötigt.

Der Liefe­ran­ten­wechsel-Prozess

In aller Kürze funk­tio­niert der Prozess so:

  • der Kunde wählt einen Tarif zu einem bestimmten Lieferbeginn-Datum
  • der gewählte Liefe­rant meldet die Versor­gung des neuen Kunden beim Netzbetreiber
  • ODER der gewählte Liefe­rant kündigt die bestehende Versor­gung des neuen Kunden beim alten Lieferanten und meldet dann die Versor­gung des neuen Kunden beim Netzbetreiber
  • der Netz­be­treiber bestä­tigt die Versor­gung des neuen Kunden zum Lieferbeginndatum

Tatsäch­lich ist dieser Prozess aber noch etwas komplexer. Und es kann einiges schief gehen.

Abbil­dung: Ener­gie­wirt­schaft Einfach auf Grund­lage der GPKE (Bundes­netz­agentur)

Beim Liefe­ran­ten­wechsel könnte Folgendes passieren:

  1. Der Letzt­ver­brau­cher hat den Lieferanten gewech­selt. Alle Betei­ligten sind darüber infor­miert und besitzen alle notwen­digen Informationen“.
    Der Liefe­ran­ten­wechsel kann wie geplant durch­laufen – zum geplanten Termin wird der Kunde vom neuen Lieferanten belie­fert, während beim alten Lieferanten der Vertrag beendet wird.
  1. Der Liefe­ran­ten­wechsel konnte nicht zum gewünschten Zeit­punkt, jedoch zu einem späteren Zeit­punkt durch­ge­führt werden. Die Gründe hierfür können unter­schied­lich sein und werden den Betrof­fenen eindeutig mitgeteilt“.
    Der Liefe­ran­ten­wechsel kommt zwar zustande, aller­dings nicht zum gewünschten Termin. Das liegt im Regel­fall daran, dass Fristen nicht einge­halten worden sind.
  1. Der Liefe­ran­ten­wechsel konnte nicht durch­ge­führt werden. Die Gründe hierfür können unter­schied­lich sein und werden den Betrof­fenen eindeutig mitgeteilt“.
    Der Liefe­ran­ten­wechsel kommt nicht zustande. Norma­ler­weise liegt das an einem noch lang­fristig laufenden Vertrags­ver­hältnis, welches nicht zum gewünschten Beginn­datum gekün­digt werden kann.

 

Die Zusam­men­hänge in diesem komplexen Prozess können so darge­stellt werden:

Abbil­dung: Ener­gie­wirt­schaft Einfach

Im nächsten Beitrag gehen wir darauf ein, was man als Kunde und als Versorger beim Liefe­ran­ten­wechsel-Prozess beachten muss.