Kürz­lich haben wir uns damit beschäf­tigt, was der Grund­ver­sorger macht und was die Ersatz­ver­sor­gung ist. In diesem Blog­bei­trag soll es nun noch darum gehen, wie der ener­gie­wirt­schaft­liche Hinter­grund­pro­zess zum Start der Ersatz­ver­sor­gung konkret aussieht.

Es gibt in den Geschäfts­pro­zessen zur Kunden­be­lie­fe­rung mit Elek­tri­zität (GPKE) den Prozess Beginn der Ersatz- und Grund­ver­sor­gung.

Dabei handelt es sich um einen relativ normalen Liefe­ran­ten­wechsel-Prozess. Zwischen dem Grund­ver­sorger und dem örtli­chen Netz­be­treiber werden verschie­dene Kunden­daten hin und her geschickt und abge­gli­chen. Zum notwen­digen Beginn­datum wird der Grund­ver­sorger beim Kunden für die soge­nannte Ersatz­ver­sor­gung zugeordnet.

Zur Erin­ne­rung: die Ersatz­ver­sor­gung ist eine Art Notfall-Versor­gung, weil der eigent­lich geplante Vertrag nicht zustande kommt.

Sequenz­dia­gramm zur Anmel­dung Ersatz- oder Grund­ver­sor­gung

Sollte ein normaler Vertrag nicht zustande kommen oder aufge­löst werden – und sollte beim Netz­be­treiber noch keine Anmel­dung eines weiteren Versor­gers vorliegen – infor­miert der Netz­be­treiber den Grund­ver­sorger über  die Anmel­dung zur Ersatzversorgung.

Wird eine solche Anmel­dung zur Ersatz­ver­sor­gung gerade bear­beitet und plötz­lich geht doch eine ganz regu­läre Anmel­dung eines weiteren Lieferanten ein, dann wird die Ersatz­ver­sor­gung abge­bro­chen. Die Anmel­dung würde über­schrieben werden und der Kunde in die von ihm gewünschte normale Versor­gung übergehen.

Sollte zwischen dem notwen­digen Beginn­datum der Ersatz­ver­sor­gung und dem Start einer normalen Belie­fe­rung eine Lücke entstehen, dann findet in dieser Zeit eine befris­tete Ersatz­ver­sor­gung statt – eben für ein paar Tage. Das würde passieren, wenn sich der alte Versorger, Endkunde und neue Versorger nicht genau abstimmen.

Die Ersatz­ver­sor­gung endet auto­ma­tisch nach spätes­tens drei Monaten. Sollte man sich bis dahin nicht um einen regu­lären Liefer­ver­trag geküm­mert haben, geht man in die unbe­fris­tete Grund­ver­sor­gung über – für den Kunden ändert sich dabei prak­tisch nichts.

Sollte sich der Kunde jedoch direkt um einen normalen Liefer­ver­trag kümmern, so wird die Ersatz­ver­sor­gung über den regu­lären Prozess Liefe­rende beendet. In den oben verlinkten GPKE findet man unter 4. Ersatz­ver­sor­gung weitere Hintergrundinformationen.

Jeden­falls kann der Verbrau­cher die Ersatz­ver­sor­gung jeder­zeit, ohne Kündi­gungs­frist und formlos kündigen. Wenn die Infor­ma­tion über eine begin­nende Ersatz­ver­sor­gung eingeht, kann man sofort in einen selbst gewählten regu­lären Vertrag wechseln.

Für Verbrau­cher ist das sinn­voll, da die Ersatz­ver­sor­gung immer deut­lich teurer ist als regu­läre Versor­gungs­ver­träge. Der Hinter­grund davon sind die Unab­wäg­bar­keiten bei der Ersatz­ver­sor­gung – der Grund­ver­sorger konnte die zur Belie­fe­rung nötige Ener­gie­menge ja nicht lang­fristig günstig einkaufen, sondern muss jetzt kurz­fristig – und meist teuer – nachkaufen.

Sollte der Grund­ver­sorger jetzt die Ersatz­ver­sor­gungs-Ener­gie­menge gekauft haben und der Kunde geht kurz­fristig wieder in eine regu­läre Versor­gung über – dann bedeutet das für den Grund­ver­sorger doppelten Aufwand bzw. Kosten. Die Ener­gie­menge wird jetzt natür­lich über­flüssig und muss wieder losge­schlagen werden – meis­tens ein Verlust.

Gleich­zeitig ist die Ersatz­ver­sor­gung ein wich­tiges Mittel zur unter­bre­chungs­freien Versor­gung und bilan­zi­ellen Zuord­nung von Energiemengen.

In weiteren Beiträgen beschäf­tigen wir uns mit konkreten Prozess­ab­läufen und der Energiebilanzierung.