Kürz­lich haben wir uns den eigent­li­chen Prozess des Liefe­ran­ten­wech­sels ange­schaut. Heute soll es nochmal darum gehen, was beim Liefe­ran­ten­wechsel im Alltag beachtet werden muss.

Was muss ich als Kunde beachten?

Wenn ich meinen Ener­gie­ver­sorger wech­seln möchte, gehe ich heut­zu­tage einfach ins Internet. Auf einem Preis-Vergleichs­portal oder auf der Website des Versor­gers kann ich einen Tarif wählen, die Kunden­daten eingeben und das gewünschte Beginndatm auswählen. Und dann klappt das einfach?

Tatsäch­lich steckt ja noch einiges hinter dem Prozess. Das haben wir im anderen Beitrag schon gezeigt. Die wich­tigste Grund­lage für den Erfolg sind korrekt ange­ge­bene Kunden­daten. Wenn bisher der Ehepartner für die Stromversorgung ange­meldet ist, kann der neue Vertrag nicht ganz so einfach auf meinen eigenen Namen ange­meldet werden. Der Wechsel kann nur dann auto­ma­tisch durch­laufen, wenn die Daten auf allen Seiten übereinstimmen.

Ich muss meine Zähler­nummer korrekt angeben. Der auto­ma­ti­sche Liefe­ran­ten­wechsel-Prozess kann nur durch­laufen, wenn die ganz konkrete Liefer­stelle meines Strom­zäh­lers sowohl im Versorger- als auch Netz­be­treiber-System gefunden werden kann. Die entspre­chende Zähler­nummer finde ich auf dem Gerät selbst. Sie steht meist unter dem eigent­li­chen Zähler­stand. Ich finde die Nummer aber auch auf meiner letzten Strom­rech­nung. Dort steht auch die soge­nannte Markt­lo­ka­tions-ID. Diese ist sogar noch genauer und hilft meinem Versorger im weiteren Anmel­de­pro­zess. Diese Nummer kann man bei vielen Versor­gern direkt im Anmel­de­pro­zess mit angeben. Hinter der Markt­lo­ka­tion steckt die einein­deu­tige Bezeich­nung für die eigene Versor­gungs­stelle. Wenn diese korrekt ange­geben ist, kann fast nichts mehr schief gehen.

Letzter wich­tiger Aspekt: mein neuer Versorger kann mich nicht einfach so von Heute auf Morgen in die Belie­fe­rung nehmen. Für die Abwick­lung des Prozesses muss ich mindes­tens zwei Wochen – besser mehr – Vorlauf einplanen. Und dann muss der Termin auch zur Kündi­gungs­frist bei meinem bishe­rigen Versorger passen.

Was muss ich als Ener­gie­ver­sorger beachten?

Jetzt hat der neue Kunde seine Daten auf der Website oder beim Vertriebs­partner einge­geben. Uns werden die Daten über­tragen. Und tippt jetzt jemand Daten in irgendein System ein? Im Regel­fall nicht – heut­zu­tage werden die alltäg­li­chen Massen­pro­zesse ganz auto­ma­tisch vom IT-System ange­stoßen. Die ange­ge­benen Kunden­daten werden zur Kündi­gung des bestehenden Vertrages an den alten Versorger geschickt oder zur direkten Anmel­dung an den Netz­be­treiber gesendet.

Bei diesen Meldungen handelt es sich um UTILMD-Nach­richten. Das sind EDIFACT-Nach­rich­ten­typen für Stamm­daten und Wech­sel­pro­zesse. Sollten die ange­ge­benen Kunden­stamm­daten voll­ständig und korrekt sein – und ein Liefe­ran­ten­wechsel frist­ge­recht möglich sein – dann folgt eine Zustim­mung wiederum per UTILMD-Nach­richt. In der unten ange­ge­benen Tabelle sind das die drei grünen Zeilen mit Zustimmungsmeldungen.

Über­sicht zu Liefe­ran­ten­wechsel-Antworten / aus dem GPKE-Handbuch

Der größte Teil aller alltäg­li­chen Massen­pro­zesse läuft komplett auto­ma­tisch durch und kann bestä­tigt werden. Aber was passiert, wenn die Kunden­daten nicht gestimmt haben oder Fristen nicht einge­halten wurden? Dann folgt die Ableh­nung. In der oben gezeigten Tabelle sind das die sieben roten Zeilen mit Ableh­nungen (UTILMD) bzw. Fehler­mel­dungen (APERAK).

Die Ableh­nungs­gründe sind fast selbst­er­klä­rend. Was nach der Ableh­nung getan wird, hängt aber stark von den Erfah­rungen der Sach­be­ar­beiter ab. Gehen wir einfach mal durch die sieben Ablehnungsgründe:

  • E14 Sons­tiges: komplett manuell zu bear­beiten und zu entscheiden, je nachdem was im Frei­text-Feld ange­geben wird – vermut­lich ist ein direkter Kontakt zum Markt­partner per Telefon oder E-Mail notwendig
  • Z12 Vertrags­bin­dung: zum gewünschten Datum kann der Kunde nicht über­nommen werden – mit Kunde oder altem Versorger die Kündi­gungs­frist klären
  • Z29 kein Vertrags­ver­hältnis: zum gewünschten Datum ist der Kunde nicht gelistet – even­tuell ist der Kunde schon bei einem dritten Versorger, Rück­sprache mit Kunde halten
  • Z34 Mehr­fach­kün­di­gung: Kunde oder ein dritter Versorger hat exakt zum Wunsch­datum bereits eine Kündi­gung erfolg­reich durch­ge­führt – hier ist eine Netz­an­mel­dung zum Wunsch­datum der nächste Schritt
  • Z14 nicht gefunden: Kunden­stamm­daten können im IT-System gar nicht gefunden werden – Rück­sprache mit dem Endkunden nötig
  • Z15 nicht eindeutig: Kunden­stamm­daten unter­scheiden sich minimal – Kunden­rück­sprache oder nochmal Anmel­de­daten checken, even­tuell wurde sich beim Namen o. ä. verschrieben
  • Z16 Netz­ge­biet: der adres­sierte Netz­be­treiber ist nicht mehr zuständig – prüfen welcher VNB das Netz­ge­biet über­nommen hat

Womög­lich kann eine Ableh­nung im Liefe­ran­ten­wech­sel­pro­zess also ganz einfach geklärt und behoben werden.